Der Weg zum Führerausweis
- 1. Nothelferkurs
- 2. Mindestalter für das Lernfahrgesuch Kat. B
- 3. Antrag/Gesuch
- 4. Sehtest
- 5. Formular muss beim erstmaligen Einreichen durch die Wohnortgemeinde bestätigt werden
- 6. Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung
- 7. Theorie- Basisprüfung
- 8. Erhalt des Lernfahrausweises
- 9. Fahrstunden / private Übungsfahrten
- 10. Verkehrskundeunterricht (VKU)
- 11. Praktische Fahrprüfung
- 12. Erhalt des Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK)
- 13. Weiterbildungskurse (WAB)
- 14. Unbefristeter Führerausweis beantragen
- 15. Erhalt des unbefristeten Führerausweises
Einleitung
Für den Erhalt des Führerausweises müssen Gesuche gestellt, gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt, Kurse besucht und Prüfungen bestanden werden. Auf den folgenden Seiten ist der Weg zum Führerausweis der Kat. B beschrieben.
Um einen Lernfahrausweis zu beantragen, muss man einen Wohnsitz in der Schweiz vorweisen können.
1. Nothelferkurs
Der Nothelferkurs ist einer der ersten Schritte zum Führerausweis.
Diesen kannst du bereits ab dem 14. Geburtstag besuchen.
Dauert 10 Std. verteilt auf 2 Tage
Wo absolviere ich den Nothelferkurs?
Bei uns im Theorielokal an der Löwenstrasse 41, 9400 Rorschach oder bei einem Samariterverein in deiner Umgebung.
Der Ausweis darf nicht älter als 6 Jahre alt sein.
www.samariter.ch
2. Mindestalter für das Lernfahrgesuch Kat. B
17 Jahre.
Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises kann bereits 2 Monate vor Erreichen des 17. Geburtstags eingereicht werden.
3. Antrag/Gesuch
Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt sein.
Wo erhalte ich das Antragsformular?
Antragsformulare sind erhältlich bei mir, oder beim Strassenverkehrsamt
Kanton St. Gallen www.stva.sg.ch
Kanton Thurgau www.stva.tg.ch
4. Sehtest
Das Antragsformular durch den Optiker oder den Augenarzt direkt ausfüllen lassen, oder Kopie der letzten Untersuchung beilegen, diese darf jedoch nicht älter als 2 Jahre sein.
5. Formular muss beim erstmaligen Einreichen durch die Wohnortgemeinde bestätigt werden
Melde dich beim Einwohneramt.
2 aktuelle, farbige Passfotos, und den original Nothelferausweis beilegen.
6. Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung
Möglich bereits 1 Monat vor Erreichen des 17. Geburtstags.
7. Theorie- Basisprüfung
Du kannst selber einen Termin festlegen
Wo kann ich die Theorieprüfung absolvieren?
Kanton St. Gallen:
Theorieprüfungen werden jeweils am Montag + Mittwoch 15.30 - 17.00 Uhr im Schifffahrtsamt (Rorschach) oder Mittwoch + Donnerstag von 13.00 - 14.30 Uhr
im Strassenverkehrsamt (Winkeln) abgenommen.
Kanton Thurgau:
Direkt online Termin buchen.
cari.tg.ch
Theorielektionen können bei mir besucht werden.
8. Erhalt des Lernfahrausweises
Frühestens zum 17. Geburtstag wird er durch das Strassenverkehrsamt per Post zugestellt. Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig.
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
9. Fahrstunden / private Übungsfahrten
Bei deiner Fahrlehrerin. Oder private Übungsfahrten.
Wenn du private Übungsfahrten machst muss deine Begleitperson das 23. Altersjahr vollendet haben und den unbefristeten Führerausweis besitzen.
Wo besteht die Möglichkeit?
Turbo Car Fahrschule
Claudia Zucchetti
Schulstrasse 16
CH- 9323 Steinach
Tel: 079 454 80 80
10. Verkehrskundeunterricht (VKU)
4 x 2 Stunden, obligatorisch und muss vor der praktischen Fahrprüfung besucht worden sein.
Dieser ist 2 Jahre gültig und kann in unserem Theorielokal Löwenstrasse 41, 9400 Rorschach besucht werden.
11. Praktische Fahrprüfung
Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer/ in.
12. Erhalt des Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK)
...auf Probe!
In der Probezeit (3 Jahre) müssen zwei ganztägige Weiterbildungskurse absolviert werden.
ACHTUNG:
Ein erstmaliger Entzug des Führerausweises auf Probe führt zu einer
Verlängerung der Probezeit.
"Nach einem zweiten Entzug wird der Führerausweis annulliert, d.h. du fängst wieder beim Einreichen des Gesuchs um einen Lernfahrausweis an… "
13. Weiterbildungskurse (WAB)
Innerhalb von einem Jahr (Führerschein auf Probe) musst du den obligatorischen WAB Kurs absolvieren.
Die Weiterausbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.
Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Zwar gehört die Vollbremsung bereits heute zum Stoff der praktischen Führerprüfung, wegen dem sehr dichten Verkehr kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden. Die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sind dafür sehr gut geeignet. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.
14. Unbefristeter Führerausweis beantragen
Nach dem Besuch der WAB, aber frühstens 1 Monat vor Ablauf der Probezeit, muss ein Gesuch bei der Zulassungsbehörde im Wohnkanton gestellt werden.
Ansonsten verfällt der Führerausweis.
15. Erhalt des unbefristeten Führerausweises
Der unbefristete Führerausweis wird dir nach ca. 5 Arbeitstagen per Post zugestellt.